Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 Ga 18/241.
Den Verfügungsbeklagten wird untersagt, die unter der Ausschreibungskennziffer ....ausgeschriebene Stelle als ...der Entgeltgruppe ...mit einem anderen Bewerbungskandidaten zu besetzen, bis ein neu durchgeführtes Auswahlverfahren abgeschlossen ist, spätestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache.

2.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsbeklagten als Gesamtschuldner.

3.
Der Streitwert wird auf 8.135,61 €
5 Ca 1740/23Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 31.10.2023 nicht aufgelöst ist.

2. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 28.12.2023 sozial ungerechtfertigt und rechtsunwirksam ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30.06.2024, als Pflegedirektorin weiter zu beschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.

6. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 96.167,48 €.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.