Bis 1947 ist das Arbeitsgericht Köln zunächst zuständig für Klagen aus dem Bonner, Siegburger oder Euskirchener Bezirk. Mit Wirkung vom 01.02.1947 wird dann das Arbeitsgericht Bonn im Gebäude des Arbeitsamtes Bonn, Kaiser-Karl-Ring 9 in Bonn eröffnet und ist zunächst mit nur einem Richter zuständig für die Bezirke der Arbeitsämter Bonn, Euskirchen und Siegburg.

Nachdem das Gericht mit zwei Richtern und sechs Mitarbeitern arbeitet, tritt spätestens 1950 erster Platzmangel auf. 1953 zieht das Arbeitsgericht Bonn nach Umbaumaßnahmen in das Erdgeschoss im Kreuzbergweg 5 in Bonn um und nutzt das Gebäude zusammen mit dem Staatshochbaumamt

In den nächsten Jahren wachsen sowohl Arbeitsgericht als auch das Staatshochbauamt. Das Staatshochbauamt zieht 1975 aus, das Gebäude wird für das Arbeitsgericht im laufenden Geschäftsbetrieb umgebaut und künftig vom Arbeitsgericht mit jetzt vier Richtern alleine genutzt.

Das Arbeitsgericht Bonn ist jetzt zuständig für das Gebiet der Stadt Bonn, des linksrheinischen Rhein-Siegkreises und des Kreises Euskirchen.

Aktuell arbeiten im Gericht sechs oder sieben Richter und ca. 15 Mitarbeiter für „Ihr gutes Recht“.