Gleitende Arbeitszeit (Kernzeiten):

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag                     08:30 - 14:00 Uhr


Rechtsantragstelle:

Montag                    08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Dienstag - Freitag     08:30 - 12:30 Uhr

bzw. nach Vereinbarung

 

Hinweis für gehbehinderte Personen

Am Haupteingang unseres Gebäudes befindet sich eine Hub-Lift für Rollstuhlfahrer. Die Diensträume im Erdgeschoss können gut erreicht werden. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss. Der Sitzungssaal im ersten Obergeschoss (Saal 15) ist nicht mit dem Rollstuhl erreichbar.

Nichtraucherschutz

In allen Bereichen des Arbeitsgerichts herrscht Rauchverbot.

Eingangskontrolle - zu Ihrer und unserer Sicherheit -

Im Arbeitsgerichts Bonn finden ständige Zugangskontrollen statt. Anlass für deren Einführung waren mehrere Vorfälle in Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen mit Toten und Verletzten. Seitdem werden alle Besucher einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen. Näheres dazu siehe links unter dem Menüpunkt: Besuchergruppen