Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 Ga 21/24URTEIL

1. Der Verfügungsantrag wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

3. Der Streitwert wird auf 4.864,00 € festgesetzt.
6 Ca 1673/231. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die verspätete Abgabe der Drittschuldnererklärung auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgericht Bonn vom 22.09.2023 entstanden ist.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/7 und die Klägerin zu 6/7.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 500,00 EUR festgesetzt.