Gleitende Arbeitszeit (Kernzeiten):Montag - Dienstag 8:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch - Freitag 8:30 - 14:30 Uhr
Rechtsantragstelle:Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr bzw. nach Vereinbarung
Hinweis für gehbehinderte Personen
Am Haupteingang unseres Gebäudes befindet sich eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Die Diensträume im Erdgeschoss können gut erreicht werden. Eine behindertengerechte WC-Anlage befindet sich im Erdgeschoss.
Nichtraucherschutz
In allen Bereichen des Arbeitsgerichts herrscht Rauchverbot.
Eingangskontrolle - zu Ihrer und unserer Sicherheit -
Im Arbeitsgerichts Bonn finden ständige Zutrittskontrollen statt. Anlass für deren Einführung waren mehrere Vorfälle in Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen mit Toten und Verletzten. Seitdem werden alle Besucher einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen.