Arbeitsgericht Bonn - Justiz NRW

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Öffnungszeiten

Zu diesen Zeiten können Sie uns erreichen

 

Gleitende Arbeitszeit (Kernzeiten):

Montag - Dienstag        8:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch - Freitag         8:30 - 14:30 Uhr


Rechtsantragstelle:

Montag - Freitag            8:30 - 12:00 Uhr      bzw. nach Vereinbarung

 

 

Hinweis für gehbehinderte Personen

Am Haupteingang unseres Gebäudes befindet sich eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Die Diensträume im Erdgeschoss können gut erreicht werden. Eine behindertengerechte WC-Anlage befindet sich im Erdgeschoss.

Nichtraucherschutz

In allen Bereichen des Arbeitsgerichts herrscht Rauchverbot.

Eingangskontrolle - zu Ihrer und unserer Sicherheit -

Im Arbeitsgerichts Bonn finden ständige Zutrittskontrollen statt. Anlass für deren Einführung waren mehrere Vorfälle in Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen mit Toten und Verletzten. Seitdem werden alle Besucher einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen.


  • Zugangskontrolle
    Was Sie über den Ablauf unserer Zugangskontrollen wissen müssen

 

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