InhaltGerichtsbezirkGerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Bonn
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei.
Das Arbeitsgericht Bonn ist örtlich für das Gebiet der Stadt Bonn, -das Gebiet des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises und das Gebiet des Kreises Euskirchen zuständig.
Das Arbeitsgerichts Bonn ist für die nachfolgenden Städte und Gemeinden zuständig:
Der Gerichtstag in Euskirchen ist für die nachfolgenden Städte und Gemeinden zuständig:
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