Landesarbeitsgerichtsbezirk Köln
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei.

Das Arbeitsgericht Bonn ist örtlich für das Gebiet der Stadt Bonn, das Gebiet des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises und das Gebiet des Kreises Euskirchen zuständig.

 

Das Arbeitsgerichts Bonn ist für die nachfolgenden Städte und Gemeinden zuständig:

Stadt Bonn, Gemeinde Alfter, Stadt Bornheim, Kreis Euskirchen, Stadt Meckenheim, Stadt Reinbach, Gemeinde Swisttal, Gemeinde Wachtberg

Der Gerichtstag in Euskirchen ist für die nachfolgenden Städte und Gemeinden zuständig:

Stadt Blankenheim, Gemeide Dahlem, Stadt Euskirchen, Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Stadt Mechernich, Stadt Bad Münstereifel, Gemeinde Nettersheim, Stadt Schleiden, Gemeinde Weilerswist, Stadt Zülpich,

Verhandlungen finden im Arbeitsgericht in Bonn und im Amtsgerichtsgebäude in Euskirchen (Gerichtstag) statt. Die interne Zuständigkeitsverteilung ist im Geschäftsverteilungsplan geregelt.

Die Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Köln Externer Link