Gleitende Arbeitszeit (Kernzeiten):
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Rechtsantragstelle:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Dienstag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
bzw. nach Vereinbarung
Hinweis für gehbehinderte Personen
Am Haupteingang unseres Gebäudes befindet sich eine Hub-Lift für Rollstuhlfahrer. Die Diensträume im Erdgeschoss können gut erreicht werden. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss. Der Sitzungssaal im ersten Obergeschoss (Saal 15) ist nicht mit dem Rollstuhl erreichbar.
Nichtraucherschutz
In allen Bereichen des Arbeitsgerichts herrscht Rauchverbot.
Eingangskontrolle - zu Ihrer und unserer Sicherheit -
Im Arbeitsgerichts Bonn finden ständige Zugangskontrollen statt. Anlass für deren Einführung waren mehrere Vorfälle in Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen mit Toten und Verletzten. Seitdem werden alle Besucher einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen. Näheres dazu siehe links unter dem Menüpunkt: Besuchergruppen