1. Herzlich willkommen beim Arbeitsgericht Bonn

Die Sitzungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich und können jederzeit und von jedermann besucht werden. Das Arbeitsgericht Bonn freut sich über Besucher und deren Interesse an der Arbeit des Gerichts.

 

2. Besuchergruppen

Die beiden Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Bonn haben Kapazitäten für jeweils etwa 20 Personen. Besuchergruppen werden daher dringend gebeten, sich beim Gericht vor ihrem Besuch frühzeitig, d.h. ca. zwei bis drei Wochen vorher, anzumelden. Auf diesem Weg können Sie einen Termin abstimmen, der für Ihre Gruppe terminlich passt und auch einen interessanten Besuch verspricht. Außerdem vermeiden Sie mit einer Anmeldung, dass die Besucherkapazitäten ausgelastet sind und Ihre Gruppe im Ganzen oder in Teilen zurückgewiesen werden muss. Zur Anmeldung Ihrer Gruppe und zur Terminsvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: 0228-9856925 (Frau Bartkowski).

 

3. Terminänderungen

Durch Verlegung einzelner Gerichtsverfahren oder durch eine Verhinderung der Richterin oder des Richters kann sich auch kurzfristig der Sitzungsbeginn verschieben oder die Sitzung ganz ausfallen. Erkundigen Sie sich daher einige Tage vor dem Besuchstermin über kurzfristige Änderungen. Online können Sie die Sitzungstermine einsehen.

 

4. Einlasskontrolle

Beim Arbeitsgericht Bonn finden aus Sicherheitsgründen Einlaßkontrollen statt. Vor Zutritt zum Gebäude werden daher alle Besucher ähnlich wie am Flughafen auf Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände untersucht. Diese Untersuchung kann bei größeren Gruppen durchaus 20 bis 25 Minuten in Anspruch nehmen. Planen Sie daher ausreichende Zeit für eine rechtzeitige Ankunft bei Gericht auch unter Berücksichtigung möglicher Verspätungen einzelner Teilnehmer ein. Folgende Gegenstände können nicht mit in das Gebäude genommen und müssen am Eingang hinterlegt werden:

  • Glasflaschen
  • Messer und Scheren aller Art
  • Schlagringe
  • Schlagstöcke
  • Sprays mit Gasfüllung
  • Waffen

Sie erleichtern die Einlasskontrolle maßgeblich, in dem Sie auf die Mitnahme dieser Gegenstände nach Möglichkeit verzichten. Bitte beachten Sie auch, dass die Einlasskontrollen auch erforderlich sind, nachdem Teilnehmer von Besuchergruppen das Gebäude nur vorübergehend  verlassen haben. Wir empfehlen daher, das Gebäude zwischenzeitlich nur aus triftigem Grund zu verlassen.

 

5. Im Gerichtsgebäude

Im gesamten Gebäude des Arbeitsgerichts Bonn besteht Rauchverbot. Das Gericht verfügt weder über größere Wartebereiche noch über eine Kantine. Brötchen, Gebäck und Getränke sind in der Umgebung erhältlich. Fotografieren und Tonaufzeichnungen sind im Gebäude und im Sitzungssaal untersagt. Erinnerungsfotos können Sie gerne vor dem Haus machen.

 

6. Im Gerichtssaal

So gerne wir Besucher im Arbeitsgericht begrüßen, die Gerichtsverhandlung und damit die Parteien und ihre Rechtsanwälte haben für uns absoluten Vorrang. Das Betreten und Verlassen des Gerichtssaals durch eine Besuchergruppe kann die aktuelle Verhandlung erheblich stören. Bitte nehmen Sie daher nach Möglichkeit Ihre Plätze im Gerichtssaal vor Beginn der Verhandlung ein. Benutzen bitte Sie die hinteren Reihen und rücken bis zum Fenster durch,  damit ausreichend Platz für die Parteien und ihre Anwälte verbleibt. Falls die Gruppe oder einzelne Teilnehmer den Saal vor Ende der Sitzung verlassen müssen, nutzen Sie dafür nach Möglichkeiten Sitzungspausen, um die Sitzung so wenig wie möglich zu stören.

Ein Gerichtsaal ist kein Wohnzimmer oder Pausenraum. Wir bitten daher um Einhaltung einiger Verhaltensregeln während der Sitzung:

• Bitte schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus!

• Bitte verzichten Sie auf die Einnahme von Essen und Getränken!

• Bitte unterhalten Sie sich allenfalls kurz und leise!

• Bitte enthalten Sie sich Kommentaren zum Gang der Verhandlung!

 

7. Informationen durch die Richterin oder den Richter

Die Richterinnen und Richter sind am Sitzungstag mit der sachgerechten Leitung der Sitzung sehr in Anspruch genommen. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, wenn Richterinnen und Richter zu einem Gespräch mit den  Besuchern über die Verhandlung nur ausnahmsweise zur Verfügung stehen.