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AktenzeichenTenor
4 Ca 2424/25URTEIL

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung nach
§ 15 Abs. 2 AGG für die Bewerbung [..]-2025-201 (Bürosachbearbeitung [..]-Familie) in Höhe von 5.386,46 € zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung nach
§ 15 Abs. 2 AGG für die Bewerbung [..]-2025-222 (Bürosachbearbeitung Grundsatz Zivilschutz) in Höhe von 5.386,46 € zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zu 50 %.
4. Der Streitwert wird auf 21.546 € festgesetzt.