Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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AktenzeichenTenor
2 Ca 1457/25Urteil

1. Es wird festgestellt, dass sich die Arbeitszeit der Klägerin während der Dauer der Elternzeit vom 01.10.2026 bis zum 10.04.2028 von 38 auf 30 Stunden pro Woche, verteilt auf Montag bis Freitag à 6 Stunden in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 14:30 Uhr, reduziert hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 7 Prozent und die Beklagte zu 93 Prozent zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 10.418,73 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.