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AktenzeichenTenor
1 Ca 1441/22Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die der Beklagten von der [..] zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nebst eToken zur Abrechnung ihrer Leistungen im Rahmen der persönlichen Ermächtigung über das Abrechnungsportal der K[..] herauszugeben.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Streitwert: 5.000 Euro