Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 4 Ca 2424/25 | URTEIL 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG für die Bewerbung [..]-2025-201 (Bürosachbearbeitung [..]-Familie) in Höhe von 5.386,46 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG für die Bewerbung [..]-2025-222 (Bürosachbearbeitung Grundsatz Zivilschutz) in Höhe von 5.386,46 € zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zu 50 %. 4. Der Streitwert wird auf 21.546 € festgesetzt. |
