Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 6 BV 120/25 | Teilbeschluss 1. Die von dem Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu der jeweiligen Eingruppierung der RS, MF, AH, AP, EW in die Laufbahn Spezialist*innen und das Level III wird jeweils ersetzt. 2. Die von dem Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu der Eingruppierung des CM in die Laufbahn Spezialist*innen und das Level V wird ersetzt. 3. Die von dem Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu der jeweiligen Eingruppierung der LM, LZ, MJ in die Laufbahn Spezialist*innen und das Level IV wird jeweils ersetzt. 4. Die von dem Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu der jeweiligen Eingruppierung des MB, MF, MKB, AN, TIK in die Laufbahn Spezialist*innen und das Level V wird jeweils ersetzt. |
| 6 Ca 2570/25 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 29.09.2025 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 20.11.2025 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 4.850,00 festgesetzt. |
