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AktenzeichenTenor
2 Ca 2083/25Teilanerkenntnisurteil und Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 08.10.2025 nicht mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 70 Prozent und die Beklagte zu 30 Prozent zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 48.701,98 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.