Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 832/26 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 505,32 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird zugelassen. |
| 6 Ca 1037/26 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.04.2026 nicht aufgelöst worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 %. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 10.623 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 6 Ca 1579/26 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.08.2025 aufgelöst wurde. 2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 17.07.2025 aufgelöst wurde. 3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 16.700 EUR festgesetzt. 5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 6 Ca 1997/25 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 14.10.2025 aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 19.09.2026 aufgelöst worden ist. 3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14.10.2025 erst zum 31.01.2026 aufgelöst worden ist. 4. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 66 %, die Beklagte zu 34%. 5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 23.610 EUR festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 6 Ca 93/26 | Erstes Versäumnisurteil und Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 18.810,50 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
