Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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1 BV 109/22 | Beschluss Die Anträge werden abgewiesen. |
1 Ca 1714/22 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.216,49 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2022 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 76,10 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2022 zu zahlen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2292,59 Euro festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
1 Ca 1869/22 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15285,00 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
1 Ca 1931/22 | Urteil 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3972,18 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 02.01.2023 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3972,18 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
1 Ca 229/23 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 19.01.2023 erst zum 31.08.2023 beendet wird. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7840,17 Euro festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |