Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
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| 6 BV 2/26 | Die Kammer weist darauf hin, dass nach ihrem Dafürhalten die Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden infolge des Wirksamwerdens eines neuen Vergütungssystems gemäß der zuletzt zugeordneten Funktion und sodann gemäß den maßgeblichen Überleitungsbestimmungen § 2 Abs. 1 BV Einführung in Verbindung mit der Anlage 1 zur BV Einführung zu erfolgen hat. Auf § 37 Abs. 4 BetrVG kann sich der Betriebsrat im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht berufen, da die Norm einen primär individualrechtlichen Anspruch darstellt. Zu den Ansichten der Kammer wird ein durch die Vorsitzende im Einzelnen auszuformulierender Hinweisbeschluss ergehen. |
