Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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4 Ga 21/24 | URTEIL 1. Der Verfügungsantrag wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin. 3. Der Streitwert wird auf 4.864,00 € festgesetzt. |
6 Ca 1673/23 | 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die verspätete Abgabe der Drittschuldnererklärung auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgericht Bonn vom 22.09.2023 entstanden ist. 2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/7 und die Klägerin zu 6/7. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 500,00 EUR festgesetzt. |